Freitag, 3. Juli 2020

Gemeinderatssitzung - 30.06.2020

 
Liebe Sörgenlocher,

Am Dienstag war es wieder soweit und der Gemeinderat tagte. Wer glaubt, dass es dieses Mal weniger spektakulär zuging wie beim letzten Mal, wird eines Besseren belehrt, zumindest, wenn er den Beitrag bis zum Ende liest.

Folgende Tagesordnungspunkte (TOP) galt es für den Gemeinderat abzuarbeiten:
  1. Einwohnerfragestunde
  2. Anhörung der SPD-Fraktion gemäß § 35 Abs. 2 GemO im Gemeinderat hier: Darlegung der Ergebnisse der Prüfungen/Gutachten für die Eignung eines zukünftigen Wohngebietes
  3. Antrag der SPD-Fraktion gem. § 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung hier: Möglichkeit der Beschlussfassung des Gemeinderates und der Ausschüsse auch per Umlaufverfahren o. mittels Video- oder Telefonkonferenz
  4. Bebauungsplan „Eigentümergärten Nördlich des Sportplatzes – 1. Änderung vom 30.06.2020“ der Ortsgemeinde Sörgenloch hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  5. Verlosung der zu vermietenden Kleingartenparzellen
  6. Erlass einer Satzung über die Höhe des Ablösebetrages bei Nichtherstellung von Kfz-Stellplätzen sowie die Festsetzung eines Ablösebetrages
  7. Multifunktionsgeräte hier: Einleitung des Vergabeverfahrens
  8. Anschaffung eines Konvektomat/Kombidampfgarers für die kommunale Kita Sörgenloch
  9. Bauanträge
       9.1
Bauantrag 113/20, Erweiterung Bauhof, Sörgenloch
  1. Verschiedenes
  2. Eigentumsregulierung (nichtöffentlich)
  3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung


TOP 1:
Auch heute fanden wieder einige Bürger den Weg ins Vereinsheim, um die Ratssitzung mitzuverfolgen. Fragen gab es keine.

TOP2:
Am Ende seiner Amtszeit hatte der vorherige Bürgermeister Frieder März (FWG) noch eine Idee angestoßen wie ein Baugebiet unterhalb von Wethbach 2 und der Oberweide kurzfristig aufgrund einer Sonderverordnung realisiert werden könnte. Sein Nachfolger Bernd Simon verfolgte diese Projekt nicht weiter, da u.a. ein Schallgutachten davon abriet, dort ein Baugebiet zu realisieren. Dies warf Fragen auf, denn das letzte Baugebiet "Wethbach 2" grenzt unmittelbar an das Plangebiet an. Wieso also das eine Baugebiet realisieren und direkt untendrunter ist es es für ein weiteres Vorhaben zu laut? So etwas gilt es zu verstehen, um dieses Wissen in zukünftige Planungen miteinfliessen zulassen. Daher stellte die SPD den Antrag einer Anhörung der Gutachtenersteller, um auch bei zukünftigen Baugebieten diese Überlegungen mit einzubeziehen. Die Prämisse: Lernen, um für neue Vorhaben besseres Rüstzeug (Wissen) zu haben.

Der Antrag wurde noch in 2019 gestellt. Die Anhörung konnte aufgrund des Corona-Virus aber erst jetzt durchgeführt werden. Die Verwaltung lud entsprechend des Antrags Experten von der Verbandsgemeindeverwaltung und des ISU-Planbüros ein. Zudem waren die Ersteller des Schallschutzgutachtens anwesend. Es fehlte lediglich der verantwortliche Ersteller für das Artenschutzgutachten (99 Seiten "Fachlektüre"), was später auch seitens der SPD moniert wurde.
[Anmerkung: Ein erstes Raunen ging durch den Saal - musste die SPD sich wirklich beschweren, die Mehrheit der geforderten Personen war doch anwesend. Wieso brauchen wir auch noch den Artenschutzgutachter? In dem Gutachten gab es doch keine Auffälligkeiten. Schnell war also wieder vergessen, dass die SPD diese Anhörung als Lerneinheit für den Gemeinderat gesehen hat! Wissen hat bekanntlich noch keinem geschadet. Scheinbar sehen das nicht alle so.]

Um es kurz abzutun:
Die wesentlichste Information kam nicht vom Schallgutachter, sondern vom Sachverständigen der VG-Verwaltung Herrn Dvorak:
Nach seiner Aussage gab es 2019 eine Gesetzesänderung was die Beachtung der Schallimmissionen von der Feuerwehr betrifft. D.h. was für das Neubaugebiet "Wethbach 2" noch nicht galt, gilt aber für das direkt angrenzende Gebiet! Die neuen Grenzwerte, Bedingungen sind mit einem einfachen Baugebiet nicht mehr zu erfüllen. Dies wäre nur mit weiteren Schutzmaßnahmen möglich.

Weitere interessante und wissenswerte Information von der Anhörung waren:

  • Bei der Erstellung eines Schallgutachtens werden keine Messungen vorgenommen. Auch keine Stichproben! Wie kommen die Schallgutachter dann auf ihre Ergebnisse? Es werden Gespräche mit den Verursachern der Lärmquellen ( den betroffenen Betrieben wie KFZ Grieser, Zimmerei Schmuck, Feuerwehr Sörgenloch) geführt. Gemäß deren "ungeprüften", weil plausiblen Angaben wird dann mithilfe von Statistiken eine Lärmbelastung berechnet. Bei Überschreitung wird dann dem Baugebiet eine Absage erteilt bzw. empfohlen. Das ist Usus und wird überall so gehandhabt. (verantwortlich für die Schallgutachten waren die Sachverständigen für Schallschutz Möbus)
Planungsflächen 1-4
  • Es gibt bereits ein Schallschutzgutachten für Planungsfläche 4. Dies war zumindest Teilen des Gemeinderats bisher nicht bekannt! Wurde also ohne Kenntnis und Zustimmung des Bauausschusses bzw. des Gemeinderats von der Ortsverwaltung in Gang gesetzt. Dazu gleich noch mehr…
     
  • Sehr informativ waren auch die Ausführungen der Mitarbeitern des Planungsbüros ISU Frau Bachmann-Jacob. Sie erläuterte das Für und Wieder für die verschiedenen Planungsflächen. Ob ihr auch bewusst war, dass sie dem Rat völlig neue Informationen gab als sie näher auf die Planungsfläche 4 einging? Zumindest einige Ratsmitglieder - inklusive meiner Person - runzelten erstaunt die Stirn, wie weit doch die Denke Richtung eines großen Baugebiets mitten im Landschaftsschutzgebiet fortgeschritten sind! [Anmerkung: Hierüber wurde noch nicht ein einziges Mal im Gemeinderat beraten.]
  • Im Schritt 1 soll das bereits beschlossene Baugebiet (Planungsfläche 1, Größe 1,3ha) erschlossen werden. Dann soll in einem weiteren Schritt die neue Planungsfläche 4 (1,9ha) hinzukommen. Mit insgesamt 3,2 ha (32.000qm) also ein großes Neubauprojekt.
  • Die neue Planungsfläche 4 grenzt direkt an die Zimmerei Schmuck an. Nicht erstaunlich also, dass einige Ratsmitgliederverwundert waren, dass an einem Ort mit hohen Schallimmissionen direkt angrenzend ein Wohngebiet erstellt werden soll.
Hierauf wiederum reagierte die Mitarbeitern des Planungsbüros ISU erstaunt: Es läge doch bereits ein Schallschutzgutachten vor! Kennen das die Ratsmitglieder etwa noch nicht? Nein, zumindest die Ratsmitglieder der SPD wussten hiervon nichts!
Im Gegensatz zu den Planungsflächen 2 und 3, die man mit dem Vermerk auf das Schallgutachten "fallen" lies, wurde der Sachverständige Möbus hier mit einer Lösungsanfrage wie man das Baugebiet dennoch umsetzen könne, beauftragt. Wieso hier so ein besonderer Ehrgeiz seitens der Verwaltung an den Tag gelegt wird, ist mir noch ein Rätsel. Die Lösung jedenfalls ist: eine Mauer von 50m Länge und 9m Höhe.
Auf die Frage, ob dies auch nur ansatzweise in das Ortsbild passt, folgte die Antwort der Städteplanerin, dass dies durchaus lösbar sei. Entweder ein oder mehrere Hochhäuser oder Reihenhäuser können hier erstellt werden, die als Schallschutzdämpfer für das restliche Baugebiet dienen würden. Hochhäuser in Sörgenloch - verfolgt die Verwaltung etwa das ehrgeizige Ziel Nieder-Olm als Stadt zu folgen? (Vorsicht Ironie!). Die nächsten Ratssitzungen werden hoffentlich mehr Transparenz über die Absichten der Verwaltung an den Tag bringen.

TOP3:
Die Option, das der Gemeinderat und Ausschüsse Beschlüsse z.B. per Video- oder Telefonkonferenz fassen können, wird nicht ermöglicht. Der Kreis Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde sieht keine Notsituation und von daher keine Bedarf diesem Anliegen Rechnung zu tragen.

TOP4/TOP5:
Der Rat stimmte der Änderung des Bebauungsplans und somit dem Entstehen dreier neuer Kleingärten zu. Anschließend wurden diese im Losverfahren den stolzen neuen Kleingärtnern zugeteilt. Wir wünschen den glücklichen neuen Kleingartenbesitzern viel Freude mit ihren Gärten, einen schönen Rückzugsort vom stressigen Alltag und gute und reichliche Erträge beim Ernten der Gartenfrüchte.

TOP6:
Über diesen Punkt konnte nicht abgestimmt werden, da eine Anlage in den Unterlagen fehlte. Die Abstimmung wurde auf die nächste Ratssitzung verschoben.

TOP7
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für Multifunktionsgeräte (inkl. Wartung) für unsere Verwaltung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP8
Der Anschaffung eines Konvektomats (auf Deutsch: Heißluftdämpfer) für die Kindertagesstätte wurde ebenso einstimmig zugestimmt. Beigeordneter Michael Wald, der sich um die Belange der Kita kümmert, berichtete zudem Positives: Er hat bereits einen Antrag zur Unterstützung seitens des Landes gestellt. Wird dieser genehmigt, erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro! Die Aussichten seien gut - so Michael Wald.

TOP9/TOP9.1
Gegen die beiden Bauanträge gab es keinerlei Einwand. Sowohl dem Bauvorhaben einer Privatperson im alten Ortskern fand Zustimmung wie auch der Bauantrag für den Umbau des Bauhofs. Die Bauhofmitarbeiter sollen in diesem Zuge einen eigenen Aufenthaltsraum erhalten. Eine gute Sache!

TOP10
Unter Verschiedenes wurde seitens der VG-Verwaltung offene Fragen zur Brücke an der Darmstadtmühle beantwortet. Auch hier ein Danke Schön an Herrn Dvorak, der weiteres Licht in die alte Angelegenheit brachte. Nur soviel: Die Kosten für einen Neubau belaufen sich auf 240.000 Euro und sind nach Prüfung von 2 Planungsbüros realistisch! Wie und ob ein Neubau, eine Sanierung stattfinden wird, darüber wird im Rat noch zu beraten sein.

Zudem informierte Ortsbürgermeister Bernd Simon, dass die Verkehrsproblematik an der Oberhecke seitens der Verwaltung weiterhin im Blickfeld sei. Ob die Lösungsansätze greifen (Zwischenparken der Laster in Nieder-Olm und nur vereinzeltes Anfahren in Sörgenloch) sei noch nicht abschließend feststellbar. Hierfür greifen die Maßnahmen einfach noch zu kurz.

Damit war die Ratssitzung allerdings noch nicht beendet…

Unter dem Punkt "Verschiedenes" verschafften sich zwei FWG-Ratsmitglieder Luft und taten ihren Unmut gegenüber der SPD kund. Die SPD stelle bei jedem Vorhaben Fragen, habe Einwände, andere Sichtweisen und verbreite damit eine schlechte Stimmung im Rat! Man solle doch endlich wieder an einem Strang ziehen und "bedingungslos" der FWG folgen. Es blieb aber nicht bei den Aussagen: Auch der Fraktionsvorsitzende der FWG schloss sich seinen Vorrednern an und gab damit den Aussagen noch mehr Gehalt und Wichtigkeit. Letztlich applaudierten die Beigeordneten und der Ortsbürgermeister für soviel Zuspruch. 
Das ganze wirkte sehr bizarr und unwirklich. Streiten, diskutieren, andere Meinungen akzeptieren und wenn man am Ende mit einer Mehrheit gewinnt - was will die FWG denn mehr? Wieso hat sie ein Problem damit, wenn jemand trotzdem eine andere Meinung hat und kund tut? Der SPD-Fraktionsvorsitzende wirkte entsetzt und enttäuscht zugleich. Ein solches Verhalten in einer Ratssitzung hatte er nicht erwartet.

[Anmerkung:
Was die FWG auch noch vergas: In jüngster Zeit häuften sich auch die kritischen Nachfragen seitens des Koalitionspartners CDU. Nicht umsonst verlies Tobias Stauder, Fraktionsvorsitzender der CDU, aus Protest die Ratssitzung im Mai. Gescholten wurde aber nur die SPD.

Ortsbürgermeister Bernd Simon (FWG) sprach nach seiner Wahl von einem großen "Miteinander". Seine Vision war, die Verwaltung um einen dritten Beigeordneten zu erweitern. Jede Partei solle einen Beigeordneten stellen und somit eine starke Einheit gebildet werden. Der dritte Beigeordnete ist vorhanden, allerdings sind jetzt 2 Beigeordnete von der FWG und einer von der CDU. Seine Vision vom großen "Miteinander" ist sicher nicht an seiner Person gescheitert - das sei klargestellt! Bei der Umsetzung hatte seine Partei eben eine andere Vision.]

Ob für das "Niedermachen" einer Partei im Gemeinderat wirklich Platz ist oder ob ein Vorabgespräch unter 4, 6, 8 Augen zwischen den FWG-Mitgliedern, dem Fraktionsvorsitzenden der FWG und dem Fraktionsvorsitzenden der SPD nicht zielführender gewesen wäre - das darf jeder für sich selbst entscheiden.




Donnerstag, 2. Juli 2020

Öffnungszeiten der Ortsgemeinde Sörgenloch


Ab Ferienbeginn, den 06.07.2020 ist die Ortsgemeinde Sörgenloch wieder zu den gewohnten Zeiten zu erreichen. Telefonisch Di.-Do. von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Montags im Rathaus zur Bürgermeistersprechstunde von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Am 13.07. und 20.07.2020 entfällt die Sprechzeit des Bürgermeisters.

Quelle: Gemeinde Sörgenloch

Montag, 15. Juni 2020

MORGENSPORT am 16.06.2020 findet statt (TuS Sörgenloch)

Hallo Ihr Lieben, 
recht kurzfristig (weil gerade eben so geklärt) für euch die Info:
Der Kurs mit Hannelore findet morgen Vormittag auf jeden Fall statt. Bei Regen könnt ihr in die Halle ausweichen.
Die Regeln für die Hallennutzung in Coronazeiten habe ich euch angehängt.
Vielleicht informiert ihr euch morgen früh gegenseitig, nicht jeder guckt vor dem Sport in sein Mailpostfach.
Auf jeden Fall für morgen viel Spaß, egal ob drinnen oder draußen

Sportliche Grüße
Susanne  [Susanne Szeder, Pressewartin]

Regeln für die Hallennutzung in Coronazeiten




Liebe TuS-Sportler,


übergreifend zu den nachfolgend aufgeführten konkreten Verhaltensregeln für den Sport in der Halle möchten wir Euch gerne ein paar „allgemeine Leitplanken“ ans Herz legen.

Ihr habt sie alle - zumindest teilweise - schon mehrfach gehört, anbei nochmals als kleine Gedankenstütze und Auffrischung:


-        Distanzregeln einhalten; Abstände sind und bleiben das „A und O“. Insbesondere wer nach sportlicher Anstrengung „schwer atmet“, sollte drei Meter anstelle der 1,50 Meter Abstand einhalten.
-        Keine Körperkontakte, also kein Abklatschen, kein Händelschütteln und leider wird aktuell auch noch „alleine gejubelt“ wenn der Ball ins Tor gegangen ist.
-        Wann und wo immer es geht, verlagert möglichst alles nach draußen (nicht nur beim Sport). Die Ansteckungsgefahr im Freien ist um ein Vielfaches geringer als in Räumen. Egal ob Wohnzimmer oder Sporthalle oder Umkleidekabine oder Warten auf der Treppe oder …
-        Hygieneregeln – wenn ihr Zweifel habt, lieber einmal mehr als einmal zu wenig die Hände waschen oder desinfizieren …
-        Kleinere Gruppen verringern das Ansteckungsrisiko und die möglichen Konsequenzen für Kontaktpersonen, egal ob in Umkleidekabinen, bei gemeinsamen Autofahrten, in Aufzügen, oder …

In diesem Sinne appellieren wir insbesondere an „Euren gesunden Menschenverstand“ Risiken zu vermeiden. Wenn jemand bei einer Aktivität ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und nach Möglichkeit eine risikofreie Alternative gesucht werden.

… und redet miteinander und weist Euch gegenseitig darauf hin, wenn ihr Verhalten bei Euren Sportkameraden seht, die ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen. Es geht dabei nicht um Bevormundung, sondern schlicht und einfach um gegenseitige Fürsorge und darum, dass wir alle aufeinander achten.



Leitlinien für die Wiederaufnahme der Übungsstunden
in der Sporthalle in Zeiten der Corona-Pandemie


Diese Leitlinien gelten für alle Hallensportgruppen und Kurse des TuS Sörgenloch. Teilweise werden sie durch separate Richtlinien der Abteilungen (z.B. Tischtennis) ergänzt.

Den Leitlinien liegen die Arbeitshilfe des DTB für die Organisation des Wiedereinstiegs in das vereinsbasierte Sporttreiben vom 8. Mai 2020, das Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich des Landes Rheinland-Pfalz sowie die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2020 zugrunde.


A. Organisatorische Hinweise:

1.    Ab dem 8. Juni 2020 ist die Sporthalle für den organisierten Sportbetrieb des TuS Sörgenloch wieder nutzbar.
2.    Die Leitlinien haben Geltung für die Zeit der Corona-Pandemie und sind unbedingt zu befolgen. Sie können sich aufgrund neuer Rechtsgrundlagen (z.B. Landesverordnungen) ändern. Die aktuelle Version ist im Schaukasten am Halleneingang und an der Pinnwand im Treppenhaus ausgehängt.
3.    Alle Sportgruppen und Kurse des TuS Sörgenloch haben die Möglichkeit, die Sporthalle für ihre Übungsstunden zu nutzen. Voraussetzung ist eine vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Vereinsvorstand, um die Bedingungen und organisatorischen Details für eine Wiederaufnahme des Sports abzuklären. Solange es die Witterungsbedingungen zulassen, empfiehlt der Vorstand, die Übungsstunden auf dem Mehrgenerationenplatz durchzuführen. 
4.    Für die Zeit der Corona-Pandemie können für die einzelnen Sportgruppen und Kurse neue Hallenbelegzeiten festgelegt werden, um ein Zusammentreffen zweier Sportgruppen zu vermeiden und der Durchführung der notwendigen Hygienemaßnahmen ausreichend Zeit einzuräumen.
5.    Das Training/die Übungsstunde soll nur an den mit dem Vorstand abgesprochenen Terminen durchgeführt werden. Spontane Einheiten sollen unterbleiben. Insbesondere am Wochenende ist ein Training/eine Übungsstunde nicht möglich.
6.    Die Übungsleiter, Abteilungsleiter oder Gruppenverantwortlichen sind angehalten, ihre Gruppenmitglieder über diese Leitlinien zu informieren. Bei Kindergruppen müssen die Eltern der teilnehmenden Kinder durch Unterschrift bestätigen, dass sie die Leitlinien zur Kenntnis genommen und ihren Kindern erklärt haben.

B. Die Durchführung der Übungsstunde:

1.    Der Zugang zur Sporthalle und zum Mehrgenerationenplatz ist ausschließlich über den Haupteingang am Mühlweg möglich. Die Treppe sowie der nördliche Zugang an den Schrebergärten sind gesperrt.
2.    Um zur Sporthalle und zum Mehrgenerationenplatz zu gelangen, sollte auf Fahrgemeinschaften verzichtet werden.
3.    Um unnötige Ansammlungen vor dem Halleneingang zu vermeiden, sollte eine zu frühzeitige Ankunft vermieden werden. Sollten sich dennoch Wartezeiten ergeben, ist vor dem Halleneingang der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Bei Kindergruppen sollte ein Elternteil bis zum Eintreffen des Übungsleiters als Aufsichtsperson vor Ort bleiben.
4.    Die Umkleidekabinen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Die Sportler(-innen) sollten bereits fertig angekleidet zur Übungsstunde erscheinen. Zum Wechseln von Straßenschuhen in Sportschuhe ist direkt am Eingang zur Sporthalle ein entsprechender Platz eingerichtet. Zur Ablage des eigenen Equipment dient in der gesamten Halle die Fläche zwischen Hallenwand und der schwarzen Spielfeldmarkierung.
5.    Sportler (-innen), die sich nicht gesund fühlen oder Erkältungssymptome aufweisen sollten die Übungsstunde nicht besuchen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Symptome in der Familie auftreten.
6.    Die Übungsleiter oder Gruppensprecher sind angehalten, vor Beginn der Übungsstunde den Gesundheitszustand der Teilnehmer abzufragen.
7.    Für jede Übungsstunde ist eine Teilnehmerliste anzulegen, um eventuelle Infektionsketten verfolgen zu können.
8.    Von neuen Gruppenmitgliedern ist gleich bei der ersten Teilnahme Name, Adresse und Telefonnummer zu erfragen. 
9.    Eine besondere Sorgfalt hinsichtlich des Gesundheitszustandes und Gesundheitsschutzes ist bei den Mitgliedern sogenannter Risikogruppen erforderlich. Dies sind beim TuS Sörgenloch in erster Linie die Gruppen „Spätles’ (Seniorengymnastik)“ und „Ausgleichsgymnastik“. Grundsätzlich liegt die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Hallensports bei jeder Gruppe bzw. bei jedem Gruppenteilnehmer. Der Vorstand wird hier keine verbindlichen Vorgaben erlassen.
10. Der Vorstand empfiehlt, während der Übungsstunde einen Mindestabstand von 3 Meter einzuhalten. Es kann hilfreich sein, jedem Teilnehmer eine feste Fläche zuzuweisen, die z.B. durch Markierungshütchen gekennzeichnet werden kann. Diese Hütchen befinden sich im Regieraum. Beim Kennzeichnen der Flächen oder beim eventuell erforderlichen Aufbau von Sportgeräten sollten so wenige Personen eingebunden werden wie möglich. Der spätere Abbau der Geräte ist ebenso zu koordinieren.
11. Es dürfen sich maximal 30 Personen in der Halle aufhalten.
12. Bei medizinischen Notfällen gilt die Einhaltung der Abstandsregel nicht.
13. Es besteht keine Pflicht, während der Übungsstunde einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
14. Übungen sollten generell ohne die Hilfestellung der Übungsleiter(-in) durchgeführt werden. Partnerübungen sind nicht erlaubt.
15.  Bei der Durchführung eines Stationstrainings sind Warteschlangen vor den einzelnen Stationen zu vermeiden.
16. Auch bei gemeinsamen Pausen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wird.
17. Während der Übungsstunde sind die Tür im Erdgeschoss, die Eingangstür zur Sporthalle sowie die Tür am Behinderteneingang zu öffnen, um eine Luftzirkulation sicherzustellen. Der Ventilator sollte ständig auf Stufe 3 eingeschaltet sein. Zusätzlich können die Kippfenster mit der Handkurbel (im Regieraum hinter der Tür) geöffnet werden.
18. Alle Geräte und Sportutensilien können verwendet werden. Eine Ausnahme stellen die Turnmatten dar, da sie aufgrund des Materials eine Reinigung bzw. Desinfektion nicht schadensfrei überstehen. Der Vorstand empfiehlt, eigene Matten mitzubringen. Auf Wunsch stellt der Verein ältere Matten zur Verfügung, die so lange im Besitz eines Teilnehmers bleiben, bis die aktuell notwendigen Hygienemaßnahmen nicht mehr notwendig sind. Von diesem Angebot kann solange Gebrauch gemacht werden, wie der Vorrat an Matten ausreicht. Für die Damengymnastikgruppen werden neue Therabänder angeschafft, die ebenfalls im Besitz der Gruppenmitglieder verbleiben.
19. Während der Übungsstunden sollen sich keine Zuschauer in der Halle aufhalten. Bei Kindergruppen können Eltern oder sonstige Angehörige dann in der Halle bleiben, wenn sie aktiver Teil der Gruppe sind (Mutter-Vater-Kind-Turnen) oder die Übungsleiter bei der Vorbereitung und Durchführung der Übungsstunde unterstützen.
20. Das Verlassen der Sporthalle erfolgt ausschließlich über die Tür hinter dem Regieraum (Einbahnstraßensystem).
21. Regieraum  und Geräteräume betreten nur die Übungsleiter oder sonstige Gruppenverantwortliche.
22. Auf ein geselliges Beisammensein im Anschluss an die Übungsstunde muss im Moment verzichtet werden. Die Vereinskneipe ist geschlossen.

C. Hygienemaßnahmen:

1.    Bei Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden. Hierzu ist an der Treppe im Gebäude ein Desinfektionsspender angebracht.
2.    Während der Übungsstunde steht allen Sportlern (-innen) die Behindertentoilette zur Verfügung. Sie ist mit Seife und Handdesinfektionsmittel ausgestattet. Die Toilette sowie andere sensible Bereiche (Handlauf an der Treppe, Türgriffe usw.) werden täglich gereinigt.
3.    Benutzte Geräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen. Hierzu stehen Reinigungsmittel und Putzutensilien zur Verfügung. Sie werden im Regieraum aufbewahrt. Auf der Ablage des Regieraums können kleinere Sportgeräte (z.B. Brasils) zum Trocknen ausgelegt werden. Bei einem Stationstraining ist bei jedem Stationswechsel auf eine Gerätereinigung zu achten.
4.    Bei Fragen bezüglich der Hygiene kann die Hygienebeauftragte des TuS Sörgenloch Sabine Schambach kontaktiert werden (hygienebeauftragte@tus-sörgenloch.de).