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Montag, 15. Juni 2020

MORGENSPORT am 16.06.2020 findet statt (TuS Sörgenloch)

Hallo Ihr Lieben, 
recht kurzfristig (weil gerade eben so geklärt) für euch die Info:
Der Kurs mit Hannelore findet morgen Vormittag auf jeden Fall statt. Bei Regen könnt ihr in die Halle ausweichen.
Die Regeln für die Hallennutzung in Coronazeiten habe ich euch angehängt.
Vielleicht informiert ihr euch morgen früh gegenseitig, nicht jeder guckt vor dem Sport in sein Mailpostfach.
Auf jeden Fall für morgen viel Spaß, egal ob drinnen oder draußen

Sportliche Grüße
Susanne  [Susanne Szeder, Pressewartin]

Regeln für die Hallennutzung in Coronazeiten




Liebe TuS-Sportler,


übergreifend zu den nachfolgend aufgeführten konkreten Verhaltensregeln für den Sport in der Halle möchten wir Euch gerne ein paar „allgemeine Leitplanken“ ans Herz legen.

Ihr habt sie alle - zumindest teilweise - schon mehrfach gehört, anbei nochmals als kleine Gedankenstütze und Auffrischung:


-        Distanzregeln einhalten; Abstände sind und bleiben das „A und O“. Insbesondere wer nach sportlicher Anstrengung „schwer atmet“, sollte drei Meter anstelle der 1,50 Meter Abstand einhalten.
-        Keine Körperkontakte, also kein Abklatschen, kein Händelschütteln und leider wird aktuell auch noch „alleine gejubelt“ wenn der Ball ins Tor gegangen ist.
-        Wann und wo immer es geht, verlagert möglichst alles nach draußen (nicht nur beim Sport). Die Ansteckungsgefahr im Freien ist um ein Vielfaches geringer als in Räumen. Egal ob Wohnzimmer oder Sporthalle oder Umkleidekabine oder Warten auf der Treppe oder …
-        Hygieneregeln – wenn ihr Zweifel habt, lieber einmal mehr als einmal zu wenig die Hände waschen oder desinfizieren …
-        Kleinere Gruppen verringern das Ansteckungsrisiko und die möglichen Konsequenzen für Kontaktpersonen, egal ob in Umkleidekabinen, bei gemeinsamen Autofahrten, in Aufzügen, oder …

In diesem Sinne appellieren wir insbesondere an „Euren gesunden Menschenverstand“ Risiken zu vermeiden. Wenn jemand bei einer Aktivität ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und nach Möglichkeit eine risikofreie Alternative gesucht werden.

… und redet miteinander und weist Euch gegenseitig darauf hin, wenn ihr Verhalten bei Euren Sportkameraden seht, die ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen. Es geht dabei nicht um Bevormundung, sondern schlicht und einfach um gegenseitige Fürsorge und darum, dass wir alle aufeinander achten.



Leitlinien für die Wiederaufnahme der Übungsstunden
in der Sporthalle in Zeiten der Corona-Pandemie


Diese Leitlinien gelten für alle Hallensportgruppen und Kurse des TuS Sörgenloch. Teilweise werden sie durch separate Richtlinien der Abteilungen (z.B. Tischtennis) ergänzt.

Den Leitlinien liegen die Arbeitshilfe des DTB für die Organisation des Wiedereinstiegs in das vereinsbasierte Sporttreiben vom 8. Mai 2020, das Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich des Landes Rheinland-Pfalz sowie die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2020 zugrunde.


A. Organisatorische Hinweise:

1.    Ab dem 8. Juni 2020 ist die Sporthalle für den organisierten Sportbetrieb des TuS Sörgenloch wieder nutzbar.
2.    Die Leitlinien haben Geltung für die Zeit der Corona-Pandemie und sind unbedingt zu befolgen. Sie können sich aufgrund neuer Rechtsgrundlagen (z.B. Landesverordnungen) ändern. Die aktuelle Version ist im Schaukasten am Halleneingang und an der Pinnwand im Treppenhaus ausgehängt.
3.    Alle Sportgruppen und Kurse des TuS Sörgenloch haben die Möglichkeit, die Sporthalle für ihre Übungsstunden zu nutzen. Voraussetzung ist eine vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Vereinsvorstand, um die Bedingungen und organisatorischen Details für eine Wiederaufnahme des Sports abzuklären. Solange es die Witterungsbedingungen zulassen, empfiehlt der Vorstand, die Übungsstunden auf dem Mehrgenerationenplatz durchzuführen. 
4.    Für die Zeit der Corona-Pandemie können für die einzelnen Sportgruppen und Kurse neue Hallenbelegzeiten festgelegt werden, um ein Zusammentreffen zweier Sportgruppen zu vermeiden und der Durchführung der notwendigen Hygienemaßnahmen ausreichend Zeit einzuräumen.
5.    Das Training/die Übungsstunde soll nur an den mit dem Vorstand abgesprochenen Terminen durchgeführt werden. Spontane Einheiten sollen unterbleiben. Insbesondere am Wochenende ist ein Training/eine Übungsstunde nicht möglich.
6.    Die Übungsleiter, Abteilungsleiter oder Gruppenverantwortlichen sind angehalten, ihre Gruppenmitglieder über diese Leitlinien zu informieren. Bei Kindergruppen müssen die Eltern der teilnehmenden Kinder durch Unterschrift bestätigen, dass sie die Leitlinien zur Kenntnis genommen und ihren Kindern erklärt haben.

B. Die Durchführung der Übungsstunde:

1.    Der Zugang zur Sporthalle und zum Mehrgenerationenplatz ist ausschließlich über den Haupteingang am Mühlweg möglich. Die Treppe sowie der nördliche Zugang an den Schrebergärten sind gesperrt.
2.    Um zur Sporthalle und zum Mehrgenerationenplatz zu gelangen, sollte auf Fahrgemeinschaften verzichtet werden.
3.    Um unnötige Ansammlungen vor dem Halleneingang zu vermeiden, sollte eine zu frühzeitige Ankunft vermieden werden. Sollten sich dennoch Wartezeiten ergeben, ist vor dem Halleneingang der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Bei Kindergruppen sollte ein Elternteil bis zum Eintreffen des Übungsleiters als Aufsichtsperson vor Ort bleiben.
4.    Die Umkleidekabinen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Die Sportler(-innen) sollten bereits fertig angekleidet zur Übungsstunde erscheinen. Zum Wechseln von Straßenschuhen in Sportschuhe ist direkt am Eingang zur Sporthalle ein entsprechender Platz eingerichtet. Zur Ablage des eigenen Equipment dient in der gesamten Halle die Fläche zwischen Hallenwand und der schwarzen Spielfeldmarkierung.
5.    Sportler (-innen), die sich nicht gesund fühlen oder Erkältungssymptome aufweisen sollten die Übungsstunde nicht besuchen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Symptome in der Familie auftreten.
6.    Die Übungsleiter oder Gruppensprecher sind angehalten, vor Beginn der Übungsstunde den Gesundheitszustand der Teilnehmer abzufragen.
7.    Für jede Übungsstunde ist eine Teilnehmerliste anzulegen, um eventuelle Infektionsketten verfolgen zu können.
8.    Von neuen Gruppenmitgliedern ist gleich bei der ersten Teilnahme Name, Adresse und Telefonnummer zu erfragen. 
9.    Eine besondere Sorgfalt hinsichtlich des Gesundheitszustandes und Gesundheitsschutzes ist bei den Mitgliedern sogenannter Risikogruppen erforderlich. Dies sind beim TuS Sörgenloch in erster Linie die Gruppen „Spätles’ (Seniorengymnastik)“ und „Ausgleichsgymnastik“. Grundsätzlich liegt die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Hallensports bei jeder Gruppe bzw. bei jedem Gruppenteilnehmer. Der Vorstand wird hier keine verbindlichen Vorgaben erlassen.
10. Der Vorstand empfiehlt, während der Übungsstunde einen Mindestabstand von 3 Meter einzuhalten. Es kann hilfreich sein, jedem Teilnehmer eine feste Fläche zuzuweisen, die z.B. durch Markierungshütchen gekennzeichnet werden kann. Diese Hütchen befinden sich im Regieraum. Beim Kennzeichnen der Flächen oder beim eventuell erforderlichen Aufbau von Sportgeräten sollten so wenige Personen eingebunden werden wie möglich. Der spätere Abbau der Geräte ist ebenso zu koordinieren.
11. Es dürfen sich maximal 30 Personen in der Halle aufhalten.
12. Bei medizinischen Notfällen gilt die Einhaltung der Abstandsregel nicht.
13. Es besteht keine Pflicht, während der Übungsstunde einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
14. Übungen sollten generell ohne die Hilfestellung der Übungsleiter(-in) durchgeführt werden. Partnerübungen sind nicht erlaubt.
15.  Bei der Durchführung eines Stationstrainings sind Warteschlangen vor den einzelnen Stationen zu vermeiden.
16. Auch bei gemeinsamen Pausen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wird.
17. Während der Übungsstunde sind die Tür im Erdgeschoss, die Eingangstür zur Sporthalle sowie die Tür am Behinderteneingang zu öffnen, um eine Luftzirkulation sicherzustellen. Der Ventilator sollte ständig auf Stufe 3 eingeschaltet sein. Zusätzlich können die Kippfenster mit der Handkurbel (im Regieraum hinter der Tür) geöffnet werden.
18. Alle Geräte und Sportutensilien können verwendet werden. Eine Ausnahme stellen die Turnmatten dar, da sie aufgrund des Materials eine Reinigung bzw. Desinfektion nicht schadensfrei überstehen. Der Vorstand empfiehlt, eigene Matten mitzubringen. Auf Wunsch stellt der Verein ältere Matten zur Verfügung, die so lange im Besitz eines Teilnehmers bleiben, bis die aktuell notwendigen Hygienemaßnahmen nicht mehr notwendig sind. Von diesem Angebot kann solange Gebrauch gemacht werden, wie der Vorrat an Matten ausreicht. Für die Damengymnastikgruppen werden neue Therabänder angeschafft, die ebenfalls im Besitz der Gruppenmitglieder verbleiben.
19. Während der Übungsstunden sollen sich keine Zuschauer in der Halle aufhalten. Bei Kindergruppen können Eltern oder sonstige Angehörige dann in der Halle bleiben, wenn sie aktiver Teil der Gruppe sind (Mutter-Vater-Kind-Turnen) oder die Übungsleiter bei der Vorbereitung und Durchführung der Übungsstunde unterstützen.
20. Das Verlassen der Sporthalle erfolgt ausschließlich über die Tür hinter dem Regieraum (Einbahnstraßensystem).
21. Regieraum  und Geräteräume betreten nur die Übungsleiter oder sonstige Gruppenverantwortliche.
22. Auf ein geselliges Beisammensein im Anschluss an die Übungsstunde muss im Moment verzichtet werden. Die Vereinskneipe ist geschlossen.

C. Hygienemaßnahmen:

1.    Bei Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden. Hierzu ist an der Treppe im Gebäude ein Desinfektionsspender angebracht.
2.    Während der Übungsstunde steht allen Sportlern (-innen) die Behindertentoilette zur Verfügung. Sie ist mit Seife und Handdesinfektionsmittel ausgestattet. Die Toilette sowie andere sensible Bereiche (Handlauf an der Treppe, Türgriffe usw.) werden täglich gereinigt.
3.    Benutzte Geräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen. Hierzu stehen Reinigungsmittel und Putzutensilien zur Verfügung. Sie werden im Regieraum aufbewahrt. Auf der Ablage des Regieraums können kleinere Sportgeräte (z.B. Brasils) zum Trocknen ausgelegt werden. Bei einem Stationstraining ist bei jedem Stationswechsel auf eine Gerätereinigung zu achten.
4.    Bei Fragen bezüglich der Hygiene kann die Hygienebeauftragte des TuS Sörgenloch Sabine Schambach kontaktiert werden (hygienebeauftragte@tus-sörgenloch.de).

Dienstag, 31. März 2020

Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während der Corona-Krise

Die Sportversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG  unterstützt die Sportler auch in den Zeiten, in dem der Vereinssport in diesem besonderen Maße ruht. Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient. Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder  während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine.  Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen.

[Quelle: https://sportbund-rheinhessen.de/versicherungsschutz-fuer-vereinsmitglieder-waehrend-der-corona-krise]

Ein Grund mehr jetzt MITGLIED beim TuS Sörgenloch zu werden! 

Die Beitrittserklärung findet ihr hier 

Kontaktdaten:

E-Mail: tus-soergenloch@gmx.de

Postanschrift:  Thorsten Wettig
                         Mainzer Straße 12
                         55270 Sörgenloch

Denkt bitte daran: 
Gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen alle Vereine Eure Unterstützung. Die Mitgliedschaft und der damit verbundene Beitrag trägt zum Erhalt der Vielfalt der Ortsvereine bei. 

Montag, 16. März 2020

Gemeindeverwaltung ist bis zum 30.04.2020 für Publikumsverkehr geschlossen, ABER telefonisch erreichbar!


Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse, sehr geehrte Vertreter der Vereine,

die Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Sörgenloch ist bis zum 30.04.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen und ist bis auf Weiteres Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter 06136-2234 telefonisch zu erreichen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Sandra Weitzel
Ortsgemeinde Sörgenloch
Place de Ludes 10
55270 Sörgenloch
Tel: 06136/2234

Öffnungszeiten:
Mo.: 17.00-19.00 Uhr
Di.,Mi.,Do.: 09.30-11.30 Uhr